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Ermäßigung des Elternbeitrages

Auf Grundlage des § 7 KiTaG i.V.m. §§ 2,3 der Richtlinien des Kreises Steinburg besteht die Möglichkeit auf Antrag eine Ermäßigung des Elternbeitrages für das laufende Kindergartenjahr zu erhalten.

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Ermäßigung möglich:

1. Geschwisterermäßigung

Befinden sich Geschwisterkinder (einschließlich Stiefgeschwisterkinder), die in einem Haushalt leben, zeitgleich in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder einem schulischen Betreuungsangebot, erhalten Sie einkommensunabhängig ab dem zweiten Kind eine Ermäßigung.

2. vollständige Ermäßigung

Beziehen Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII, Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz so steht Ihnen eine vollständige Ermäßigung des Elternbeitrages zu.

3. prozentuale Ermäßigung

Wenn Sie keine der o.g. Leistungen beziehen, können Sie dennoch eine prozentuale Ermäßigung erhalten, indem Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Einkünfte und Ausgaben sind im Einzelnen nachzuweisen und können ggf. nach einer Berechnung seitens der Amtsverwaltung zu einer Ermäßigung führen.

 

Bis zur Entscheidung über den Antrag ist von Ihnen der Beitrag in voller Höhe zu zahlen!

 

Bei Fragen zur Antragstellung melden Sie sich bitte unter folgenden Kontaktdaten:

Frau Hahn

Kindertagespflege, Ermäßigung

Bauen und Zentrale Dienste

Frau Beth

Kindergartenermäßigung

Bauen und Zentrale Dienste

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