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Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Foto: Senatskanzlei Hamburg/Christian O. Bruch

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person für die Erfüllung der Meldepflicht zuständig, bei der die minderjährige Person einzieht.

Dies gilt auch für den sogenannten Umzug innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde oder Ihres Amtes. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt oder nicht. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen oder durch eine bevollmächtigte Person. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist möglich, wenn die meldepflichtige Person über ein hoheitliches Dokument verfügt, welches mit einer eID-Funktion ausgestattet ist (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger).

Online-Anmeldung hier starten

Weitere Infos

Wer folgende Voraussetzungen erfüllt, kann die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen:

  • Familienstand: ledig, geschieden
  • Keine minderjährigen Kinder
  • Ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
  • Gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Gültige PIN für den Personalausweises
  • NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp
  • Bund-ID-Konto

Was muss ich tun?

  1. Installieren Sie die AusweisAPP auf Ihrem Smartphone
  2. Registrieren Sie sich mit Ihrer Online-Ausweisfunktion für ein Service-Konto beim Bund (Registrierung BundID)
  3. Starten Sie die Wohnsitzanmeldung.
    • Wählen Sie mit "BundID"
    • Wählen Sie "Mit Online-Ausweisfunktion" und klicken auf anmelden.
    • Tragen Sie die erforderlichen Angaben ein und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  4. Nachdem Ihre Anmeldung durch uns bearbeitet wurde ( 1-2 Werktage) bekommen Sie eine E-Mail. Über den darin enthaltenen Link können Sie Ihre Meldebestätigung downloaden und auch die auf dem Chip in Ihrem Personalausweises gespeicherte Anschrift ändern.
  5. Abschließend erhalten Sie automatisch per Post einen Adress-Aufkleber von der Bundesdruckerei. Diesen kleben Sie auf Ihren Personalausweis und ggf. Ihren Reisepass.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.