Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person für die Erfüllung der Meldepflicht zuständig, bei der die minderjährige Person einzieht.
Dies gilt auch für den sogenannten Umzug innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde oder Ihres Amtes. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt oder nicht. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen oder durch eine bevollmächtigte Person. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist möglich, wenn die meldepflichtige Person über ein hoheitliches Dokument verfügt, welches mit einer eID-Funktion ausgestattet ist (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger).
Wer folgende Voraussetzungen erfüllt, kann die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen:
- Familienstand: ledig, geschieden
- Keine minderjährigen Kinder
- Ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
- Gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Gültige PIN für den Personalausweises
- NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp
- Bund-ID-Konto
Was muss ich tun?
- Installieren Sie die AusweisAPP auf Ihrem Smartphone
- Registrieren Sie sich mit Ihrer Online-Ausweisfunktion für ein Service-Konto beim Bund (Registrierung BundID)
- Starten Sie die Wohnsitzanmeldung.
- Wählen Sie mit "BundID"
- Wählen Sie "Mit Online-Ausweisfunktion" und klicken auf anmelden.
- Tragen Sie die erforderlichen Angaben ein und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
- Nachdem Ihre Anmeldung durch uns bearbeitet wurde ( 1-2 Werktage) bekommen Sie eine E-Mail. Über den darin enthaltenen Link können Sie Ihre Meldebestätigung downloaden und auch die auf dem Chip in Ihrem Personalausweises gespeicherte Anschrift ändern.
- Abschließend erhalten Sie automatisch per Post einen Adress-Aufkleber von der Bundesdruckerei. Diesen kleben Sie auf Ihren Personalausweis und ggf. Ihren Reisepass.